Allgemeines
Der 6 Hektar große Polder mit Polderkanal geht vom Augustfehnkanal ab, von Augustfehn gesehen etwa 500 Meter vor Auto Gnieser. Das Gelände darf nur über den rechten Deich betreten werden. Das befahren des Deiches ist verboten. Das Zelten ist verboten, außer angeln unter dem Schirmzelt.
Zugelassene Geräte
- Handangeln vier mit einem Einzelhaken.
- Raubfischangeln:
- bei vier Handangeln keine Raubfischangel;
- bei 3 Handangeln, 1 Raubfischangel;
- bei 2 Handangeln, 2 Raubfischangeln;
- bei 1 Handangel, 3 Raubfischangeln;
- bei keiner Handangel, 4 Raubfischangeln
- Setzangeln nur mit Stahlvorfach, Keine lebenden Köderfische!
- 1 Blinker / Schleppangel, nur mit Stahlvorfach, keine lebenden Köderfische!
- 1 Senke (1m x 1m)
- 1 Piere
Weitere Hinweise
- Setzangeln dürfen nur in Sichtnähe aufgestellt werden.
- Senken ist nur zum Fang von Köderfischen, in allen Fließgewässern erlaubt.
- Angeln mit Kunstköder ist nur im Fließgewässer erlaubt.
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
- Edelfische (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander und Forelle) dürfen nicht als Köder benutzt werden.
- Die Hälterung von lebenden Fischen ist verboten.