Nach Veröffentlichung des Zeitungsartikels in der Nordwest-Zeitung vom 12.04.2022 über die Beschwerden des NABUs über die Nutzung der Sandkuhle Holtgast erreichten auch den Vorstand des SFV Apen einige Nachfragen aus Reihen der Mitglieder.

Darum nimmt der Vorstand des SFV Apen nochmals zum im Jahr 2021/2022 beabsichtigten Ankauf der Sandkuhle Holtgast Stellung. Hierüber wurde bereits ausführlich auf der Jahreshauptversammlung 2022 berichtet. Nachdem dem Vorstand des SFV Apen bekannt wurde, dass der Sandabbau eingestellt werden soll, wurde mit dem Eigentümer bzgl. einer möglichen Anmietung der Fischereirechte oder einem Ankauf gesprochen. Letztendlich wurde dem SFV Apen ein Ankaufsangebot unterbreitet.

Da uns bekannt war, dass der Bereich der Sandkuhle im Naturschutzgebiet „Vreschen-Bokel am Aper Tief“ liegt und die Satzung entsprechende Regelungen vorgab, haben wir das Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde gesucht. Dass das Angeln in dem Gebiet laut Satzung erlaubt ist, war uns von vornherein bewusst. Immerhin bewirtschaften wir bereits das in dem Gebiet liegende Aper Tief und den Altarm Holtgast. Da der Bereich des Altarmes Holtgastes, ähnlich dem Bereich der Sandkuhle, einem besonderen Schutzzweck unterliegt, besitzen auch hier die Angler Einschränkungen, so ist das Nachtangeln und das Betreten in der Vogelbrutzeit verboten.

Das Ergebnis des freundlichen Gespräches war recht nüchtern. Zwar wurde unsere Auffassung bzgl. des Angelns bestätigt, jedoch waren weitere Nutzungsmöglichkeiten ausgeschlossen und die Unterhaltung nur schwerlich möglich. Von vornherein war uns bewusst, dass gewisse Bereiche vom Angeln ausgeschlossen werden sollten und zu natürlichen Rückzugsbereichen ausgewiesen werden sollten. Jedoch hätten wir weder Wege, eine Zuwegung, einen Bootseinbringungsmöglichkeit oder gar eine Aussichtsplattform bauen dürfen. Es hätten nur natürliche Trampelpfade entstehen dürfen. Auch die Unterhaltung der Angelbereiche wäre nicht möglich gewesen. Ohne eine Möglichkeit, unser Boot zu Wasser zu bringen, hätten wir auch keine Fischbewirtschaftung sicherstellen können.

Auch die Einbringung von Totholz als Laichmöglichkeiten in dem noch recht leeren Gewässer war vorgesehen. Viele erkennen immer nur die Veränderungen an der Wasseroberfläche und freuen sich über die herumschwirrenden Insekten und jagenden Vögel. Jedoch benötigen viele Vogelarten auch Brutfisch als Nahrung. Ob und wie sich die Fischwelt jedoch unter Wasser entwickelt, ist nur schwer erkennbar. Hier wären durch den SFV Apen ähnlich dem Schepser Modell bei deren Sandkuhle natürliche Laichmöglichkeiten geschaffen worden.

Um zu angeln hätten auch einige Bereiche freigehalten werden müssen. Das dort entfernte Holz wäre, wie bei anderen Gewässern des SFV Apen üblich, in Wallhecken für die Tierwelt aufgeschichtet worden, bzw. als Totholz in das Gewässer als Laichmöglichkeit eingebracht worden.

Wie die eigentlich aus dem Fischereirecht ergehende Bewirtschaftungs- und Kotrollpflichten erfolgen können, ist uns leider nicht bekannt. Auch im Falle eines Fischsterbens besteht keine Möglichkeit, Maßnahmen der Abfischung von toten Fischen zu ergreifen. Sollte das Gewässer komplett einwachsen, ist auch fraglich, ob überhaupt noch ausreichend Sauerstoff durch Windeinbringung und des natürlichen Wellenschlages erfolgen kann.

Die jetzt vom NABU aufgegriffenen Fragen, wie dem Naturschutz durch das stehenlassen des Gewässers und der Umgebung genüge getan wird, wurde auch bereits in einigen Gesprächen aufgeworfen. Immerhin waren die Bruthöhlen in den aufgeschütteten Sandhaufen vorhanden.

Aufgrund dieser vielen Nachteile wurde letztendlich beschlossen, von einem Kauf abzusehen. Eine Aufweichung der Regelungen war für uns nicht vorgesehen. Sollte der NABU, wenn auch aus nachvollziehbaren Gründen, jetzt seitens des Landkreises Möglichkeiten eröffnet bekommen, wäre dies auch unter Angelgeschichtspunkten zu klären. Immerhin hätten wir dann nicht von einem Ankauf abgesehen.

Natürlich gibt es bei Anglern wie auch Vogelkundlern schwarze Schafe, die Müll oder dergleichen hinterlassen. Hier hätte der SFV mit seinen Kontrolleuren Möglichkeiten gehabt, Schwarzangeln oder sonstige Vergehen zu ahnden. Unsere ehrenamtlichen Kontrolleure werden in Apen oft am Wasser gesehen, Mitarbeiter des Landkreises, die die Einhaltung in den Naturschutzgebieten kontrollieren naturgemäß nicht, was sicherlich auch nicht in dem Umfang leistbar ist.

Der Punkt Umweltschutz ist ein hohes Gut beim SFV Apen. Nur ein gesunder Fluss bringt Fisch, welcher von Mensch und Tier genutzt werden kann. Es gibt nichts schöneres, als einen Eisvogel beim Jagen zu beobachten. Dies in Einklang zu bringen ist möglich, aber nicht mit solchen Vorgaben und nur miteinander.

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