Zum Hauptinhalt springen

Befischungsgemeinschaft

Der Sportfischer-Verein Apen e.V. unterhält ab dem 01.08.2024 eine Befischungsgemeinschaft mit folgenden Vereinen:

Angelverein Stadland e.V.

Fischereiverein Rastede e.V.

Bornhorster Fischereiverein e.V.

Fischereiverein Scheps e.V.

Sportfischerverein Varel e.V.

Butjadinger Fischereiverein e.V.

Sportfischerverein Elsfleth e.V.

Reguläre Vereinsmitglieder können mit dem aktuellen Erlaubnisschein des SFV Apen an den freigegebenen Gewässern des jeweiligen Vereins fischen. Welche Gewässer freigegeben sind und welche Regularien gelten, müssen im Vorfeld auf der Homepage des jeweiligen Vereines nachgelesen werden.

Der SFV Apen gibt folgende Gewässer für die regulären Mitglieder der o.g. Vereine frei:

Fließgewässer:

  • Aper Tief bis zur Brücke Holtgast (Straße „Zur Schanze“)
  • Nordloh-Kanal
  • Augustfehn-Kanal mit Ausnahme des Polders und dessen Zulaufs
  • Große Süderbäke bis Sonnenhof in Westerstede
  • Ollenbäke bis zur Gemeindegrenze Bad Zwischenahn
  • Große Norderbäke
  • Kleine Norderbäke

Stehende Gewässer:

  • Regenrückhaltebecken Lindenallee
  • Alle Vorfluter hinter den Pumpwerken

Folgende Gewässer sind nicht von der Vereinbarung umfasst:

  • Polder am Augustfehn-Kanal
  • Hafenbecken in Apen
  • Teich am Kirchweg
  • Teich am Unterster Weg
  • Kieskuhle Roggenmoor
  • Altarm Holtgast

Die am Gewässer geltenden Regularien können der Gewässerbeschreibung auf der Homepage oder der Gewässerordnung entnommen werden.


In dieser Seitenleiste können noch weitere Inhalte und Themen untergebracht werden, die möglichst permanent sichtbar sein sollen.